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Google aufgefordert, in der AI-Suche klare Links zu setzen und britischen Verlegern die Möglichkeit zu geben, auszuschließen

· Quelle: Ars Technica AI

Die britischen Aufsichtsbehörden haben Google befohlen, die Zuschreibung und die Links zu den Inhalten der Herausgeber in ihren durch künstliche Intelligenz generierten Suchfunktionen zu verbessern. Die Wettbewerbs- und Märktebehörde (CMA) hat auch verlangt, dass Google den Herausgebern eine Möglichkeit bietet, nicht an den künstlichen Intelligenz-Features in der Suche teilzunehmen. Dies wird es den Herausgebern, wie Nachrichtenorganisationen, ermöglichen, mit Google Inhaltsabkommen aus einer stärkeren Position zu verhandeln. Darüber hinaus muss Google sicherstellen, dass die Inhalte der Herausgeber in den durch künstliche Intelligenz generierten Suchergebnissen korrekt zugeschrieben werden, wobei klare Links verwendet werden.

Die CMA hat festgelegt, dass Google Herausgeber nicht bestrafen darf, die sich entscheiden, nicht an den künstlichen Intelligenz-Features teilzunehmen, was bedeutet, dass Google den Ranking der Herausgeber, die sich entscheiden, nicht an den allgemeinen Suchergebnissen teilzunehmen, nicht reduzieren darf. Google hat neun Monate Zeit, alle Anforderungen zu erfüllen, aber die wichtigsten Kontrollen sollen den Herausgebern vor Ablauf der Frist zur Verfügung stehen.

Diese Nachricht ist wichtig, weil sie einen erheblichen Einfluss auf die Art und Weise haben kann, wie Herausgeber und Suchplattformen in Zukunft miteinander interagieren. Die Fähigkeit der Herausgeber, wie ihre Inhalte in den künstlichen Intelligenz-Features verwendet werden, zu kontrollieren, kann dazu beitragen, ihre Rechte zu schützen und sicherzustellen, dass sie eine faire Entlohnung für ihre Arbeit erhalten. Darüber hinaus kann die Verbesserung der Zuschreibung und der Links zu den Inhalten der Herausgeber dazu beitragen, die Vertrauenswürdigkeit der Online-Suche zu erhöhen.

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