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Richter legt Chegg- und Penske-Antitrustklagen gegen Google AI-Suche fallengelassen

· Quelle: Ars Technica AI

Ein US-Bundesrichter hat die Kartellklagen von Chegg und Penske Media gegen Google abgewiesen und erklärt, dass die Vorgehensweise des Unternehmens nicht gegen das Antitrust-Gesetz verstößt. Die Klagen, die 2025 eingereicht wurden, beschuldigten Google, Inhalte der Klageparteien zu extrahieren, um damit KI-generierte Zusammenfassungen zu füttern, was angeblich den Traffic auf die betroffenen Plattformen reduziert habe. Chegg, ein Anbieter von Online‑Bildung, behauptete, die Gemini‑Modelle würden ihr Material replizieren und Besucher abziehen, während Penske, Eigentümer von Publikationen wie Rolling Stone und Variety, argumentierte, dass die unaufgeforderte Nutzung ihrer Artikel für KI‑Antworten ohne Möglichkeit zur Ausschließung unfair sei. Richter Amit Mehta stellte fest, dass die Erwartung, Suchverkehr zu erhalten, keinen vertraglichen Anspruch begründet und dass die beschriebene Praxis dem üblichen Betrieb einer Suchmaschine entspricht. Folglich wurden beide Klagen abgewiesen.

Die Entscheidung ist bedeutsam, weil sie die rechtlichen Grenzen der Datensammlung durch Suchmaschinen beim Erstellen von KI‑gestütztem Inhalt definiert. Sie betrifft Verlage und Content‑Ersteller, die auf organischen Traffic angewiesen sind, und signalisiert, dass Kartellrecht derzeit nicht auf solche Praktiken anwendbar ist. Dies könnte die zukünftige Regulierung und die Beziehung zwischen KI‑Plattformen und Informationsanbietern beeinflussen.

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